Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anja Rindfleisch Immobilien ist hinsichtlich des Objektes auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Behörden angewiesen. Bei aller Sorgfalt kann für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann Anja Rindfleisch Immobilien für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.
Anja Rindfleisch Immobilien nimmt keinerlei Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Interessenten und Verkäufer dienen.
Empfänger des Angebotes behandeln alle Mitteilungen und Angebote bezüglich des Objektes vertraulich. Der Empfänger verpflichtet sich zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der ortsüblichen Courtage vom Wirtschaftswert, wenn durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluss mit dem von Anja Rindfleisch Immobilien nachgewiesenen Anbieter kommt.
Für die Vermittlung und den Nachweis einer Immobilie zahlt der Empfänger des Angebotes unbeschadet einer Courtage der Gegenseite bei Erwerb eines Objektes durch ihn, seinen Ehepartner bzw. Lebensgefährten, einen Verwandten eine Provision in Höhe der ortsüblichen Courtage vom Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte (z.B. gewerbliche Anmietung anstelle Ankauf oder Ankauf statt Anmietung) an Anja Rindfleisch Immobilien. Das gilt ebenso für einen mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Dritten, der von dem Immobilienangebot durch Abschluss eines Kaufvertrages Gebrauch macht. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Kaufvertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Kaufvertragsabschluss mindert.
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt Wilhelmshaven als Gerichtsstand vereinbart.